Im Kernspintomographen der Radiologie im Girardet-Haus werden hauptsächlich untersucht:
- der Kopf,
- die Wirbelsäule,
- die Gelenke,
- die Brust,
- die Bauch- und Beckenorgane,
- die Halsweichteile.
Wir hören Ihnen zu, untersuchen und beraten Sie.
Zuhören
Sie haben sich, meist in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt, für eine MRT-Untersuchung entschieden. Soll ein Befund erhoben oder eine Diagnose gesichert werden? Kommen Sie zur Vorsorge oder interessiert Sie eine Zweitmeinung?
Wir hören Ihnen zu, damit Arzt, Patient und Technik gemeinsam das beste Ergebnis erreichen.
Untersuchen
Während der Untersuchung liegen Sie mit dem entsprechenden Körperabschnitt in einer vorn und hinten offenen Röhre. Über Lautsprecher gibt die betreuende Assistentin Hinweise. Sie nehmen vorübergehend ungewohnte Geräusche wahr, so entstehen Ihre Bilder – bleiben Sie ruhig und gelassen. Dadurch verbessern Sie die Qualität Ihrer Aufnahmen!
Sollten Sie sich dennoch äußerst unwohl fühlen, drücken Sie den Handknopf. Damit wird die Untersuchung sofort beendet.
Wenn Sie unter Platzangst leiden, sprechen Sie diese Problematik bitte an. Mit einem Angst lösenden Medikament ist erfahrungsgemäß eine angenehme Untersuchung möglich. Das Führen eines Fahrzeugs ist daraufhin nicht erlaubt. Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Bestellung eines Taxis.
Beraten
Während Sie nach Abschluss der Untersuchung noch einmal im Wartebereich Platz nehmen, werden Ihre Bilder digital aufbereitet. Eine Mitarbeiterin reicht Ihnen gern ein Getränk.
Inzwischen wertet Ihr Radiologe die Bilder aus, vergleicht sie mit Voraufnahmen und erarbeitet einen vorläufigen Befund.
Dann wird das Ergebnis mit Ihnen gemeinsam besprochen.
Bitte beachten Sie
Da ein Magnetresonanztomograph auf Magnetbasis arbeitet, ist die Untersuchung bei Patienten mit Metallgegenständen im Körper wie Herzschrittmacher, Prothesen der Gehörknöchelchen, Granatsplitter in bestimmten Körperteilen nicht möglich.
Scheckkarten, Schmuck und Uhren, Gebissteile, Metallverschlüsse an Kleidungsstücken und andere Metallgegenstände am Körper müssen vor der Untersuchung abgelegt werden.

